Schleiermacher, Steffen
Verordnung zur Kennzeichnungspflicht des Betroffenheitskoeffizienten Auszug
§ 7, Abschnitt 19: Bereich Musik/E-Musik/Neue Musik
... 2. Der Betroffenheitskoeffizient (BK) wird von der Nationalen Betroffenheitskommission (NBK) berechnet und vergeben. Mitglieder in der NBK müssen mindestens drei «Verdiente Betroffene des Volkes» sein, darüber hinaus zwei Vertreter des Nationalen Betroffenheitsrats für Denkmäler, Wiederaufbau, Aufarbeitung und Moral (NBDWAM), weiterhin Mitglieder der üblichen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften, Gesellschaften, Räte, Verbände und Gegenverbände. ...