Schleiermacher, Steffen

Verordnung zur Kennzeichnungspflicht des Betroffenheitskoeffizienten – Auszug

§ 7, Abschnitt 19: Bereich Musik/E-Musik/Neue Musik

erschienen in: Neue Zeitschrift für Musik 2008/04 , Seite 42
... 2. Der Betroffenheitskoeffizient (BK) wird von der Nationalen Betroffenheitskommission (NBK) berechnet und vergeben. Mitglieder in der NBK müssen mindestens drei «Verdiente Betroffene des Volkes» sein, darüber hinaus zwei Vertreter des Nationalen Betroffenheitsrats für Denkmäler, Wiederaufbau, Aufarbeitung und Moral (NBDWAM), weiterhin Mitglieder der üblichen Organisationen, Parteien, Gewerkschaften, Gesellschaften, Räte, Verbände und Gegenverbände. ...
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